...Da
tanzt der Hirsch und steppt der Greif!
Ja, und welches Ereignis lässt da die beiden, sonst
eher ernst dreinblickenden, Symbolfiguren im
Landeswappen froh gelaunt rotieren? Richtig, das 50.
Wiegenfest dieses unseres Bundeslandes lässt sie sich
freudig im Kreise drehen.
Allerdings sieht nicht jedes Landeskind diesem Datum mit
Euphorie und Freude entgegen.
So wird die Landesvereinigung Baden in Europa ihr
ganz spezielles Geburtstagspäckchen schnüren. Während
an anderen Orten feste Reden geschwungen werden, die
Bilanz der Vereinigung in den schillerndsten Farben
gemalt wird, versammelt sich die Kritikergemeinde um
Robert Mürb, um eine andere Rechnung aufzustellen.
Just am 25. April 2002 dem Tage des freudigen Gedenkens
treffen sie sich in der Durlacher Stadthalle, um
Defizite und Versäumnisse zu thematisieren:
Es
sollen vor allem Vertreter jener badischen Einrichtungen
zu Wort kommen, die durch die systematische Politik des
Zentralismus und durch die von der Landesregierung
massiv verfolgten Fusionen Nachteile erlitten haben.
Zitat Robert Mürb, Vorsitzender der Landesvereinigung Baden.
Im
Gegensatz dazu sind landesweit unzählige
Jubel-Veranstaltungen geplant. Ein
wahrer Geburtstagsmarathon bewegt
sich im Laufe der nächsten Monate durch den Südweststaat.
Auch der Landtag trägt diesem historischen Ereignis
freudig Rechnung und will an geschichtsträchtigen Stätten,
im Karlsruher Rathaus, im Kloster Bebenhausen und im
historischen Kaufhaus von Freiburg drei externe
Plenarsitzungen abhalten.
Die
Entwicklungsgeschichte B-W wird von politischer Seite
oft als Erfolgsstory bezeichnet.
Aber warum liegt bis heute ein vermeintlicher Schatten
auf dem Verhältnis zwischen Badenern und Schwaben, eine
schlummernde Hypothek, die sich regelmäßig immer
wieder Bahn bricht?
Kehren wir auf unserer Spurensuche für einen Moment zur
Geburtsstunde des Südweststaates zurück:
[...]
Am 25. April 1952
verkündete Reinhold Maier, am Rednerpult der
Verfassungsgebenden Versammlung in der Stuttgarter
Heusteigstraße, die Gründung des Landes Baden-Württemberg:
"Meine
sehr verehrten Abgeordneten. Gemäß § 14, Absatz 2,
Satz 2 wird hiermit der Zeitpunkt der Bildung der vorläufigen
Regierung auf den gegenwärtigen Augenblick, nämlich
auf Freitag, den 25. April 1952, zwölf Uhr 30 Minuten
festgestellt. Mit dieser Erklärung sind gemäß § 11
des zweiten Neugliederungsgesetzes die Länder Baden, Württemberg-Baden
und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland
vereinigt."
[...]
Vorausgegangen
war eine nach demokratischen Gepflogenheiten ziemlich
abenteuerlich anmutende Regierungsbildung! »
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